Kressbronn am Bodensee ist die östlichste am Nordufer des Bodensees gelegene baden-württembergische Gemeinde und liegt im Bodenseekreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bodenseekreis
Einwohner
8600 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88079
Vorwahl
07543
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kressbronn am Bodensee
Hauptstraße 1
88079 Kressbronn am Bodensee
2. Ordnungsamt Kressbronn am Bodensee
Hauptstraße 1
88079 Kressbronn am Bodensee
3. Standesamt Kressbronn am Bodensee
Hauptstraße 1
88079 Kressbronn am Bodensee
Gemeinde Kressbronn am Bodensee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee plant das Baugebiet Moos I, das Wohnraum, eine Flüchtlingsunterkunft und eine Kinderbetreuungseinrichtung umfassen soll. Die Planung soll bis Frühjahr 2025 abgeschlossen sein.
- Eine Bürgerinformationsveranstaltung im Oktober informierte über die Details des Projekts und die Integration der Flüchtlinge.
- Ein Bebauungsplan für einen massiven Hotelneubau am Ufer des Bodensees in Kressbronn wird vom BUND als rechtswidrig angesehen, da er gegen die Vorgaben der Raumordnung verstoßen soll.
- Im Baugebiet Bachtobel sind noch Bauplätze verfügbar, während in anderen Teilen des Bodenseekreis, wie in Bermatingen, derzeit keine verfügbaren Bauplätze existieren.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.